Beschreibung
Neubrück - Das Tor zum Schlaubetal
Von Wasser, Wald und Wiesen umgeben, 80 km südöstlich von Berlin, liegt der kleine Erholungsort Neubrück im sonnenreichen Oder-Spree-Seengebiet in Brandenburg nahe am Schlaubetal, zwischen Berlin und Frankfurt /Oder, zwischen Spreewald und Märkischer Schweiz.
Unsere Ferienhausanlage am südlichen Rand von Neubrück liegt direkt am Wergensee. Mit dem Boot haben Sie Zugang von über 200 Seen und vielen kleinen und großen Flüssen - der größten zusammenhängenden nutzbaren Wasserfläche Deutschlands. Oder, Spree und Dahme bilden das längste schiffbare Wassernetz des Landes.
Der Helenesee in 20 km Entfernung ist wegen seines klaren Wassers ein beliebter Anziehungspunkt für Taucher.
Naturliebhaber können bei uns viele Tiere beobachten: Reiher, Roter Milan, Eisvogel, Seeadler und andere Vogelarten. Dam-, Reh- und Schwarzwild stillen morgens am See ihren Durst.
Doch wir sind nicht nur ein Mekka für Wasserfreunde und Vogelkundler, sondern sind auch für Fahrradtouren zentral gelegen. Denn ein weitverzweigtes Radwegenetz sorgt für herrliche Tagestouren zu beliebten Zielen.
Und wenn sich das Wetter dann doch einmal nicht zum Aufenthalt in der freien Natur anbietet, dann können in der näheren Umgebung zahlreiche Sehenswürdigkeiten besichtigt werden wie unter anderen
- die berühmte Barockanlage Kloster Neuzelle,
- die vielen Herrenhäuser und Schlösser im Oderbruch aus der Zeit von Friedrich dem Großen,
- die ehemalige Hansestadt Frankfurt an der Oder mit ihren restaurierten historischen Bauten,
- die mittelalterliche Burg Beeskow.
Und am Tagesende geht es wieder zurück in die entspannende und erholsame Ruhe und Stille unserer Ferienhausanlage.
Die Spreetour
beginnt in Lübben, führt über Schlepzig, Leibsch, Neuendorfer See, Trebatsch, Glower See, Beeskow, Neubrück, Speisekanal / Drahendorfer Spree, Fürstenwalde, Oder-Spree-Kanal / Müggelspree nach Erkner / Wernsdorf und hat eine Streckenlänge von 127 km.Von Lübben bis Schlepzig führt die Route durch ein Naturschutzgebiet und unterliegt somit besonderen Befahrbarkeitsregeln.